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Reparatur und Vermietung von mobilen Probenehmern
für die Messung von Luftschadstoffen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Allgemeine Bedingungen
 1. Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden sind nur gültig, wenn ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird. In der Leistung durch uns liegt keine Zustimmung.
 2. Diese Bedingungen gelten auch für Folgegeschäfte und für Reparaturen der Lieferungen, auch wenn nicht nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen wird.
 3. Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns.

§2 Verbindlichkeit von Angeboten und Vertragsabschluss, Angebotsunterlagen
 1. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Alle technischen Angaben und Beschreibungen des Liefergegenstandes in Angebot, Prospekten oder sonstigen Informationen sind unverbindlich. Unwesentliche Abweichungen der gelieferten Gegenstände vom Angebot bzw. von den Angebotsunterlagen sowie Konstruktionsänderungen und Verbesserungen bleiben vorbehalten.
 2. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Bestellung schriftlich bestätigt wurde bzw. durch Lieferung.
 3. Bei Storno des Auftrags durch den Besteller behalten wir uns eine Stornogebühr von 5% des Auftragswerts, mindestens jedoch 20,- ¥ vor.
 4. Bei Nichtabnahme von gelieferten und bereitgestellten Waren haftet der Besteller mit pauschal 20% des Rechnungswerts zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie der Transportkosten, sofern uns kein größerer Schaden entstanden ist.

§3 Preise
 1. Alle Preise sind Nettopreise. Sie werden durch den am Tag der Lieferung oder sonstiger Leistungen geltenden Mehrwertsteuersatz ergänzt.
 2. Die vereinbarten und in der schriftlichen bzw. fernschriftlichen Auftragsbestätigung genannten Preise sind verbindlich. Nimmt der Mieter jedoch die angebotene Ware nicht bis zu dem in der Auftragsbestätigung genannten Termin ab, so gelten die Preise des Liefertages.
 3. Nicht vorhersehbare Änderung von Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren, sowie Währungsparitäten berechtigen uns zu einer entsprechenden Preisanpassung.

§4 Zahlungsbedingungen
 1. Alle Rechnungen sind, sofern nicht abweichend vereinbart und schriftlich bestätigt, innerhalb 21 Tagen ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum zahlbar. Sie gelten an dem Tag geleistet, an dem wir über den Betrag verfügen können. Die Zahlungen sind frei Zahlstelle des Lieferers zu leisten.
 2. Bei Zahlungsverzug hat der Besteller den Verzugsschaden zu ersetzen. Wir sind berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank mindestens aber 10% zu berechnen. Zudem sind wir, vorbehaltlich weiterer Ansprüche und angemessener Fristsetzung, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ein Rücktrittsrecht steht uns ferner zu, wenn der Abnehmer nach unseren Unterlagen keine hinreichende Gewähr für seine Zahlungsfähigkeiten bietet.
 3. Bei Zahlungsschwierigkeiten des Mieters, insbesondere auch bei Zahlungsverzug, Scheck- oder Wechselprozess, sind wir berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorauskasse auszuführen, alle offenstehenden auch gestundeten Rechnungsbeträge sofort und gegen Rückgabe zahlungshalber hereingenommener Wechsel, Barzahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
 4. Gegenansprüche berechtigen den Mieter nur dann zur Zurückbehaltung oder zur Aufrechnung, wenn sie unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§5 Lieferung, Liefertermine, Lieferfristen und Gefahrenübergang
 1. Wir sind stets bemüht, die bestellten Waren einer Endkontrolle zu unterziehen und so bald wie möglich auszuliefern. Fälle höherer Gewalt, Fabrikations- und Betriebsstörungen, Störungen des Transportes, Nichteinhaltung der Liefertermine unserer Zulieferer, die Rückgabe beschädigter Ware durch den Vormieter bei Mietsachen etc. befreien uns von der Verpflichtung zur Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.
 2. Wir übernehmen keine Haftung für Beschädigungen beim Transport durch die von uns beauftragten Unternehmen. Dies gilt auch im Fall der frachtfreien Lieferung.
 3. Für Lieferungen des Vermieters ist die Verladestelle Erfüllungsort. Lieferungen erfolgen an die vereinbarte Stelle. Bei geänderter Anweisung trägt der Mieter die Kosten. Die Gefahr geht auf den Mieter über, sobald die Ware am vereinbarten Ort angeliefert ist.
 4. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag, an dem Übereinstimmung über die Bestellung zwischen dem Kunden und uns schriftlich vorliegt und endet mit dem Zeitpunkt der Warenversendung oder mit der Lieferungserfüllung. Die Lieferfrist beginnt jedenfalls erst ab Erfüllung aller Voraussetzungen, die dem Kunden obliegen.
 5. Genannte Liefertermine und Fristen sind dann verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet und anerkannt haben. Wir sind berechtigt, Teillieferungen zu leisten. Lieferfristen und Liefertermine gelten bei rechtzeitiger Absendung als eingehalten.
 6. Arbeitskämpfe oder unvorhersehbare außergewöhnliche Ereignisse, wie hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen usw. befreien den Vermieter für die Dauer ihrer Auswirkungen oder im Falle der Unmöglichkeit von der Lieferpflicht und berechtigen uns nach unserer Wahl hinsichtlich des nichterfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle des Leistungsverzuges des Vermieters oder der von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung sind Schadensersatzansprüche des Mieters ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.
 7. Kommen wir mit der uns obliegenden Lieferung aus anderen als den oben genannten Gründen in Verzug, so ist der Kunde nur dann zum Rücktritt berechtigt, wenn er nach Verzugsbeginn eine angemessene Nachfrist von mindestens 2 Wochen setzt und gleichzeitig für den Fall der Nichtlieferung innerhalb der Frist seinen Rücktritt ankündigt. Weitergehende Schadensersatzansprüche, insbesondere die Haftung für Folgeschäden sind ausgeschlossen.

§6 Gewährleistung und Haftung
 1. Wir gewährleisten, dass unsere Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind; die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs, sofern nichts anderes vereinbart ist. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Mieter zu und sind nicht abtretbar.
 2. Die Gewährleistung entfällt, wenn das Produkt durch den Kunden oder Dritte verändert, mit anderen als in der Betriebsanleitung ausgewiesenen Produkten kombiniert, unsachgemäß installiert oder repariert wurde. Die Gewährleistung entfällt auch, wenn Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt wurden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Originalkennzeichen geändert oder beseitigt wurden.
 3. Der Mieter hat uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Produktes schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
 4. Im Falle einer Mitteilung des Mieters, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, wird uns die Ware mit vorausbezahlter Fracht in Originalverpackung zur Nachbesserung zugesandt. Berechtigte Rücksendungen werden innerhalb Deutschlands frei Haus von uns zurückgesendet. Unfrei zugesandte Rücksendungen des Kunden/Mieters werden generell nicht angenommen, es sei denn anderes wurde vereinbart.
 5. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Mieter die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Anstatt der Nachbesserung sind wir auch berechtigt, Ersatzlieferung vorzunehmen. Bei Mietverträgen ruduziert sich die vereinbarte Miete anteilig für die Zeit, in der das Mietobjekt vom Vermieter nicht genutzt werden kann. Weitergehende Schadenersatzansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.
 6. Zeigt der Mieter einen Mangel an einem unserer Produkte an und stellt sich bei dessen Überprüfung durch uns heraus, dass dieses frei von der Gewährleistung unterliegenden Mängeln ist, hat der Mieter die uns durch die unbegründete Mängelanzeige entstandenen Prüf- bzw. Testkosten einschließlich eventuell entstandener Frachtkosten zu erstatten.
 7. Die Rechte und Ansprüche des Mieters sind in diesen Bedingungen abschließend geregelt. Weitergehende Rechte und Ansprüche stehen dem Mieter nur zu, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt sind. Schadensersatzansprüche des Mieters aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.
 8. Soweit in Zusammenhang mit unseren Lieferungen und/oder Leistungen sowie deren Verzögerungen oder Nichtausführungen aufgrund zwingenden Rechts darüber hinaus Schadensersatzansprüche und sonstige Zahlungsansprüche, gleich welcher Art und aus welchem Recht, entstehen sollten, so begrenzen wir diese in jedem Fall ausdrücklich auf für uns nachweislich vorhersehbare Schäden sowie im Höchstfall auf den Fakturawert der einzelnen mit dem Schadensfall zusammenhängenden Lieferungen, bei Teillieferungen und/oder Teilleistungen auf den entsprechenden Anteil des Lieferungswertes.
 9.Wir sind zur Nachbesserung bzw. zur Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Kunde seinerseits seine Vertragsverpflichtungen erfüllt hat.

§7 Eigentumsvorbehalt
 1. Bei Vermietung bleibt die Ware unser Eigentum. Bei Verkäufen behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller uns zustehenden und noch entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor.
 2. Bei Verkäufen ist der Käufer berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrunde bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfange an uns ab. Wir ermächtigen den Käufer, in stets widerruflicher Weise, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung hin wird der Käufer die Abtretung offenlegen und jedem die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben.
 3. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.
 4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruchs des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt (soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet) kein Rücktritt vom Vertrag.

§8 Mietzeit und -Kündigung
 1. Die Mietzeit beginnt und endet entsprechend der getroffenen Vereinbarung, andernfalls mit Anlieferung und Rücksendung des Mietobjektes.
 2. Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn
-der Mieter mit der vereinbarten Zahlung vor oder während der Mietzeit in Verzug gerät,
-der Mieter das Mietobjekt oder Zubehörteile davon vertragswidrig nutzt, untervermietet, verleiht, verpfändet, den Gebrauch einem Dritten unberechtigt überläßt etc...,
-der Mieter das Mietobjekt gegen Witterungseinflüsse, Beschädigungen durch Dritte etc. nicht ausreichend schützt oder bewacht, nicht sorgfältig mit ihr umgeht etc...,
-Störungen des Mietobjektes oder sonstige Lieferhindernisse eintreten, die nicht auf grober Fahrlässigkeit des Vermieters beruhen.
 3. Gibt der Mieter das Mietobjekt nicht rechtzeitg zurück, so ist er verpflichtet, für jeden angefangenen Tag der Überschreitung der vereinbarten Mietzeit den für den ersten Tag der Mietzeit vereinbarten Mietpreis zu zahlen. Der Mieter ist nicht berechtigt, mit Gegenforderungen aufzurechnen, es sei denn, diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Der Mieter hat kein Zurückbehaltungsrecht. Im Verzugsfalle schuldet der Mieter Verzugszinsen in Höhe von 4 % über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens aber 10%.

§9 Pflichten des Mieters
 1. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt entsprechend der Betriebsanweisungen zu betreiben, vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen und für die Wartung und Pflege aller Einzelteile Sorge zu tragen. Er hat das Mietobjekt so zu bewachen und geschützt aufzustellen, dass Beschädigungen auch durch Dritte ausgeschlossen sind. Er ist am Ende der Mietzeit verpflichtet, das Mietobjekt und alle Zubehörteile unbeschädigt, vollständig und in äußerlich gesäubertem Zustand zurückzugeben. Eventuell notwendige Reinigungskosten gehen zu Lasten des Mieters.
 2. Im Falle einer Betriebsstörung darf der Mieter keine Selbsthilfe (Eigenreparaturen, Öffnen des Gerätes etc.) üben.
 3. Der Mieter haftet für alle Beschädigungen und Verluste an dem Mietobjekt incl. aller Zubehörteile, die zwischen Anlieferung und Rücksendung entstehen, unabhängig davon, ob Beschädigungen oder Verluste durch den Mieter selbst, dessen Mitarbeiter, Beauftragte, Erfüllungsgehilfen oder unabhängige Dritte verursacht werden und hat dem Vermieter allen daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

§10 Internetbestimmungen
 1. Wir erfassen und aktualisieren die zugrundeliegenden Daten so sorgfältig wie möglich. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass in Einzelfällen Daten, Informationen und Anschriften nicht auf dem aktuellsten Stand sind. Wir übernehmen daher keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten und Informationen, da sie einem ständigen Änderungsprozess unterliegen und bereits die Informationsquellen Fehler beinhalten können. Insbesondere kann keine Haftung für mittelbare oder unmittelbar verursachte Schäden übernommen werden.
 2. Hiermit distanzieren wir uns ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf unseren Webseiten und machen uns diese Inhalte nicht zu eigen. Diese Erklärung gilt für alle links, welche auf der Website http://www.celeris.de oder einer dieser untergeordneten Seite angebracht sind.
 3. Zugriffe auf diesen Server können registriert werden. Es können Datum, Rechneradresse und gelesenes Dokument gespeichert werden. Diese Daten werden unter Umständen für statistische Zwecke ausgewertet und gegebenenfalls anonymisiert veröffentlicht. Der Benutzer dieses Servers erklärt sich hiermit einverstanden

§11 Gerichtsstand und sonstiges
 1. Sollte eine oder mehrere Vorschriften dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bedingungen in vollem Umfang rechtswirksam. An die Stelle der unwirksamen Bedingungen tritt diejenige, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
 2. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für alle Streitigkeiten zwischen unseren Kunden und uns gilt ausschließlich deutsches Recht.
 3. Gerichtsstand, und zwar auch für Klagen im Wechsel- oder Scheckprozess, ist 35390 Gießen, soweit dies gesetzlich zu vereinbaren ist. Wir sind daher auch berechtigt, am Sitz des Kunden Klage zu erheben.

 

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Stand:2019

 

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